Beschreibung
Der Verfasser entwirft im ersten Teil eine Theorie des bewußten Erlebens. Sie knüpft an einen bei K&N bereits 1993 erschienenen Versuch an und setzt ihn fort. Sie entwickelt in systematischer Hinsicht die grundlegenden Momente des menschlichen Sichvollziehens: Urteilen, Zeitlichkeit und Räumlichkeit, Gegenstands-, Selbst- und Geltungsbezug, Leiblichkeit, Handeln, Einstellungsgebundenheit, Sprachlichkeit und Sittlichkeit. Besondere Beachtung findet die Leibverhaftetheit des bewußten Erlebens. Auf sie wird unter den Stichwörtern “Sinnliche Verfaßtheit, Antrieb und Gefühl” eigens eingegangen. Es wird aufgezeigt, daß sich die genannten Momente des menschlichen Vollzuges nicht aufeinander zurückführen lassen, sondern wechselseitig fordern. Der vorgelegte Gedankengang bemüht sich um eine Letztbegründung. Aus ihr ergibt sich die Ablehnung jeglichen Mentalismus. Von den möglichen Einstellungen, in denen sich jemand vollzieht, werden im zweiten Teil zwei herausgegriffen, um sie auf der Grundlage des zuvor systematisch Dargelegten ausführlicher zu behandeln: einmal die ästhetische und zum anderen die religiöse. Die Funktion der ästhetischen Fiktion wird als eine eigengeartete Weise der Selbst- und Weltauslegung des Menschen bestimmt und erläutert. Die Religion wird erörtert unter dem Gesichtspunkt, welche eigentümliche Aufgabe ihr zukommt und ob sie unerläßlich ist. Der dritte Teil berücksichtigt Fehlformen des bewußten Erlebens. Er versucht eine philosophische Grundlegung der Psychopathologie. Indem er das Erfassen solcher Fehlformen untersucht und methodisch anleitet, prüft er die Theorie des ungestörten Sichvollziehens auf ihre Haltbarkeit. Der Autor Geboren 1936. Studium in Münster und Köln. Promotion 1964. Habilitation 1971. Professor für Philosophie am Philosophischen Seminar der Universität zu Köln. Buchveröffentlichungen: Erleuchtete Einsicht. Zur Erkenntnislehre Augustins (1989); Das bewußte Erleben. Ein systematischer Entwurf (1993). Weitere Veröffentlichungen historisch zu Augustin, Bonaventura, Friedrich Schlegel und zur Begriffsgeschichte und systematisch zum Begriff des Handelns und des Rechts und zur Ästhetik.